3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Tettau und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Langenau“

21. März 2024 : Sehr geehrte Damen und Herren, Der Marktgemeinderat des Marktes Tettau hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 die 3. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes des Marktes Tettau sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Tettau-Langenau“, Gemarkung Langenau beschlossen. Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt.  Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Langenau mit folgenden Flurnummern: 305, 306, 307, 308, 323, 324, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 333, 334, 335, 336, 338, 354, 355. Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich westlich des Zentrums von Langenau. Im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Tettau ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
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Die Firma Heimatstrom Tettau GmbH & Co. KG beantragte die Einleitung des o.g. Bauleitverfahrens am 26.09.2022. Für die Durchführung des Bauleitverfahrens wurde die Firma Ingenieurbüro Weber GmbH & Co.KG aus Stadtsteinach beauftragt.

Die Firma Heimatstrom Tettau GmbH & Co. KG erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zur Durchführung eines vorhabenbezogenen Bauleitverfahrens gem. § 12 Abs. 1 BauGB. Sie ist berechtigt (Eigentümerin, Erwerbsvormerkungsberechtigte etc.), das Vorhaben auf den Baugrundstücken zu errichten und in der Lage, dieses und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen entsprechend eines Vorhaben- und Erschließungsplan durchzuführen.

Die Anlage soll natur- und landschaftsverträglich auf den Flächen errichtet werden, die bisher überwiegend als landwirtschaftliche Flächen genutzt werden. Näheres kann den beiliegenden Unterlagen entnommen werden.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt.

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.11.2023 wurden die Entwurfsplanungen gebilligt. Es wurde beschlossen, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Entwurfsplanungen mit Datum vom 09.11.2023 samt Entwurf der Begründung mit gleichem Datum, wurde vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde vom 02.01.2024 bis 02.02.2024 durchgeführt.

Aus dieser Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes sowie des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung nach sich zogen und somit eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen.

Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss haben sich folgende Änderungen ergeben:

-             Die Festlegungen im Bebauungsplan – Festsetzungen zum Text unter Ziffer 9.4 (maximale Geräuschimmissionen /  Immissionsrichtwertanteile) wurde genauer definiert und um die Flurnummer 211 erweitert.

-             Die Festlegungen im Bebauungsplan – Festsetzungen zum Text unter Zimmer 9.1 (maximale Blenddauer) wurden genauer definiert und um die Flurnummer 211 im dazugehörigen Blendgutachten erweitert.

-             Die Hinweise zu abflussverzögernden Maßnahmen hinsichtlich Niederschlagswasser wurden in den Begründungen zur Bauleitplanung ergänzt

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 26.02.2024 wurden die überarbeiteten Entwürfe der Änderung der Flächennutzungsplanung sowie des Bebauungsplanes, jeweils einschließlich mit Umweltbericht und Begründung, alle mit Planungsdatum vom 09.02.2024 gebilligt und beschlossen, diese erneut auszulegen.

Der Beschluss sowie  Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung werden ortsüblich durch Anschlag an den Gemeindetafeln sowie ergänzend als Mitteilung im Tettauer Informationsblatt am 23.03.2024 bekannt gemacht.

Die überarbeiteten Planentwürfe mit Begründungen und Umweltbericht in den Fassungen vom 09.02.2024 sowie zugehörige Fachgutachten liegen in der Zeit

vom 25.03.2024 bis 09.04.2024 im Rathaus des Marktes Tettau, Zimmer 1, Erdgeschoss, während der üblichen Dienstzeiten aus. 

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden durch Anschreiben gesondert um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen angemessen verkürzt auf eine Frist von 2 Wochen.

Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der Internet-Adresse des Marktes Tettau unter: www.tettau.de ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der o.g. Frist äußern.

Während des genannten Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen beim Markt Tettau abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.

Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Tettauer Informationsblatt bekannt gemacht.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht (Datum des Posteingangs beim Markt Tettau) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, sofern der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls ausliegt.

1 090-01739_BPlan_Solarpark_Langenau_20231108

2 Blendgutachten_PVA_Langenau_v2.1_20240209

3 Entwässerungsgutachten_Langenau_v1.0_20230616

4 SP_FPV_Tettau_saP_E

5 SP_FPV_Tettau_UB_E

6 SP_FPV_Tettau_UB_VE_Anlage1_Brutvogelkartierung

7 E FNP Begründung 09.02.2024

8 üE-BPlan_PVLangenau_09022024

9 üE-FNP-PVLangenau_09022024

10 Umweltrelevante Stellungnahmen - Themenblock

11 DSCHGV zum Bauleitplanverfahren

12 E BPlan Begründung 09.02.2024